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Der Flug ist verspätet oder wird annuliert.

Hier stehen jedem Reisenden Rechte zu.

Jeder Fall wird einzeln geprüft.

Wir prüfen jeden Fall sorgfältig. Wir nehmen keine schematisierte Prüfung vor. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner. Auch beantragen wir für Sie die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. 


Flugärger müssen Reisende nicht hinnehmen. Als Ausgleich stehen Zahlungsansprüche zwischen 125 und 600 € zu. Dauert der Aufenthalt auf einem Flughafen oder am Zielairport länger haben sich Fluggesellschaften auch um das Wohl ihrer Kunden zu kümmern. Dieses muss unentgeltlich geschehen. Die Zahlungsansprüche bestehen dabei pro Person. Bei einer Reise an den Urlaubsort von Familienmitgliedern können daher schnell Forderungen von 2.400 € und mehr entstehen.

Flugärger kann dadurch entstehen, dass der gebuchte Flug zu spät ankommt oder komplett annulliert wird. Es kann auch sein, dass eine Überbuchung vorliegt und der Kunde gar nicht mitgenommen werden kann. Das müssen Reisende nicht akzeptieren. Neben dem finanziellen Ersatz können sie auch verlangen, dass die Fluggesellschaft sich unentgeltlich um ihr Wohl am Flughafen oder am Reiseziel kümmert.
Diese Rechtssituation ergibt sich aus der sogenannten „Fluggastrechte-Verordnung", die für alle Flüge gilt, die von einem in der EU gelegenen Flughafen abgehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zielflughafen in der EU oder außerhalb liegt.
Werden Flüge von einem Airport ausgeführt, der nicht in der EU liegt, gilt die „Fluggastrechte-Verordnung" nur dann, wenn der Flug von einer Gesellschaft ausgeführt wird, die ihren Sitz in der EU hat.
Die Ansprüche der Reisenden unterscheiden sich danach, ob eine Verspätung, eine Annullierung oder eine Nichtbeförderung, z.B. wegen Überbuchung vorliegt

Keine Sorge, wenn der Flug lange zurückliegt

Liegt der Flug bereits länger zurück, bedeutet dieses nicht, dass Ihnen keine Ansprüche mehr zustehen. Die regelmäßige Verjährung für Ansprüche aus Flugverspätung beträgt drei Jahre. Sie können daher auch noch Ansprüche geltend machen, die länger zurückliegen. Auch hier kann es sich noch lohnen, seine Ausgleichszahlungen einzufordern.

Übersicht über Ihre Fluggastrechte

Welche Ausgleichszahlungen und sonstigen Rechte ihnen zustehen haben wir in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt

Flugverspätung

 Wenn der Flug mindestens 3 Stunden verspätet ist, müssen Zahlungen und Unterstützungs-und Betreuungsleistungen erfolgen

Flug annuliert

Wird der Flug annulliert, müssen Ausgleichszahlungen und Unterstützungs-und Betreuungsleistungen erfolgen.

Flug Überbucht

Können Sie mit der gebuchten Maschinen nicht befördert werden, z.B. wegen Überbuchung stehen Ihnen gesonderte Ansprüche zu

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