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Ihr Flug ist überbucht.

Hier stehen jedem Reisenden Rechte zu.

Diese Rechte stehen Ihnen zu

Ersatzflug oder Erstattung des Flugpreises


Sie können eine vollständige Erstattung des Flugpreises für die nicht geflogen und gegebenenfalls bereits zurückgelegten Strecken verlangen, bei gleichzeitigem kostenlosen Rückflug zum Startpunkt, wenn der Flug zwecklos geworden ist.


Sie können alternativ eine anderweitige Beförderung zum Ziel zum frühestmöglichen oder wunschgemäß im Zeitpunkt verlangen. Hier sollte gegebenenfalls mit der Fluggesellschaft Klarheit darüber geschaffen werden, dass nicht gesonderte Kosten erhoben werden.


Ausgleichszahlung


Ihnen kann auch eine Ausgleichszahlung zustehen. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich dabei nach dem Zeitraum der Verspätung und nach der Entfernung


Die Höhe der Zahlung richtet sich dabei unter anderem nach der Länge des Flugweges.


Bis 1500 km (Kurzstrecke)

Von 1500-3500 km (Mittelstrecke)

über 3500 km (Langstrecke)


Hier kommen, je nachdem welche Strecke vorliegt, Zahlungen von 125-600 € in Betracht.


Betreuungsleistung


Durch die Fluggesellschaft müssen weitergehende Leistungen wie die Begleichung jetzt eventuell anfallenden zusätzlichen Hotelübernachtungen sowie die Gestellung von nächsten und Getränken und Kosten für die Kommunikation übernommen werden (Telefon, Fax etc.)


Wir rechnen für Sie


Die Berechnung der tatsächlichen Ausgleichszahlung kann dabei etwas aufwendiger sein. Im Rahmen eines Mandats übernehmen wir diese Berechnung für Sie und fordern den entsprechenden Geldbetrag für sie ein. 


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