Wenn die Ankunft am Endziel mindestens 3 Stunden verzögert ist, stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- 250 €, wenn die Flugstrecke 1500 km oder weniger beträg (Kuzstrecke)
- 400 € wenn die Flugstrecke mehr als 1500 km innerhalb der EU ist (Mittelstrecke)
- 400 € wenn die Flugstrecke außerhalb der EU von 1500-3500 km ist und der Zielflughafen außerhalb der EU ist oder außerhalb der EU startet,
- 600 €, wenn Ziel oder Start außerhalb der EU ist und die Entfernung mehr als 3.500 KM beträgt
Kann die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweisen, müssen keine Ausgleichszahlung erfolgen.
ACHTUNG: dauert die Verspätung mehr als 2 Stunden muß die Fluggesellschaft den Reisenden schriftlich darauf hinweisen, dass Ausgleichsansprüche bestehen.
Bei Verzögerungen des ab Fluges muss diese Fluggesellschaft Ihnen diverse Leistungen unentgeltlich anbieten: Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telefaxe oder E-Mails, sofern eine Weiterbeförderung erst am nächsten oder späteren Tag erfolgt eine Hotelübernachtung mit Transfer. Diese Regelung greift in folgenden Fällen ein:
- Bei einer Entfernung von 1500 km unter wenigen und einer Verzögerung von 2 Stunden
- Bei einer Entfernung von über 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km und einer Verzögerung von mindestens 3 Stunden
- Bei Entfernungen von über 3500 km und einer Verzögerung von mindestens 4 Stunden
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