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Ihr Flug ist vespätet.

Hier stehen jedem Reisenden Rechte Ausgleichszahlungen, Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen zu.

Ausgleichszahlung


Wenn die Ankunft am Endziel mindestens 3 Stunden verzögert ist, stehen Ihnen folgende Rechte zu:


 - 250 €, wenn die Flugstrecke  1500 km oder weniger beträg (Kuzstrecke)


-  400 € wenn die Flugstrecke mehr als 1500 km innerhalb der EU ist (Mittelstrecke)


- 400 € wenn die Flugstrecke  außerhalb der EU  von 1500-3500 km ist und der Zielflughafen außerhalb der EU ist oder außerhalb der EU     startet,


- 600 €, wenn Ziel oder Start außerhalb der EU ist und die Entfernung mehr als 3.500 KM beträgt


Kann die Fluggesellschaft außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände nachweisen, müssen keine Ausgleichszahlung erfolgen.


ACHTUNG: dauert die Verspätung mehr als 2 Stunden muß die Fluggesellschaft den Reisenden schriftlich darauf hinweisen, dass Ausgleichsansprüche bestehen.

Unterstützungsleistung

Bei einer Abflugverzögerung von mindestens 5 Stunden Können Sie auf den Flug verzichten und es steht ihnen ein Anspruch auf vollständige Erstattung des Flugpreises für nicht geflogene und gegebenenfalls für bereits zurückgelegte Strecken zu. Sie können darüber hinaus einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangsort bei zwecklos gewordenem Flug verlangen.

Betreuungsleistung

Bei Verzögerungen des ab Fluges muss diese Fluggesellschaft Ihnen diverse Leistungen unentgeltlich anbieten: Essen und Getränke, zwei Telefonate, Telefaxe oder E-Mails, sofern eine Weiterbeförderung erst am nächsten oder späteren Tag erfolgt eine Hotelübernachtung mit Transfer. Diese Regelung greift in folgenden Fällen ein:

- Bei einer Entfernung von 1500 km unter wenigen und einer Verzögerung von 2 Stunden

- Bei einer Entfernung von über 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km und einer Verzögerung von mindestens 3 Stunden

- Bei Entfernungen von über 3500 km und einer Verzögerung von mindestens 4 Stunden

Wir rechnen für Sie
Die Berechnung der tatsächlichen Ausgleichszahlung kann dabei etwas aufwendiger sein. Im Rahmen eines Mandats übernehmen wir diese Berechnung für Sie und fordern den entsprechenden Geldbetrag für sie ein. 

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