free html templates

Kündigung in CORONA Zeiten

Auf Grund von Covid-19 entsteht der Eindruck, dass häufiger Kündigungen ausgesprochen werden. Längst nicht jede Kündigung ist berechtigt. Was kann man tun, wenn eine solche Kündigung in CORONA Zeiten eingeht? 

In CORONA Zeiten haben wir den Eindruck, dass vermehrt Kündigungen ausgesprochen werden, die den arbeitsrechtlichen Regelungen nicht gerecht werden.


Zwei Arten der Kündigungen sind zu unterscheiden:


Fristlose Kündigung


Hier wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aufgekündigt. Diese Art der Kündigung ist für Arbeitnehmer besonders belastend. 


ACHTUNG! Sperrzeit droht


Hier kann es Sperrzeiten von 12 Wochen durch die Agentur für Arbeit geben. Es wird dann für fast drei Monate kein Arbeitslosengeld gezahlt.


Bei fristlosen Kündigungen sollten Sie sich wegen der Schwere der Folgen unbedingt beraten lassen


Auch kann es bei der Bewerbung zu einem neuen Job zu Problemen kommen.


Ordentliche Kündigung


Hier wird eine Kündigung unter Einhaltung der Fristen ausgesprochen.


Auch hier sind in vielen Fällen ausgesprochene Kündigungen unwirksam.


In vielen Fällen verlangt der Gesetzgeber, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen, damit eine Kündigung wirksam wird. Es müssen entweder


verhaltensbedingte oder

personenbedingte oder

betriebsbedingte


Gründe vorliegen. Die Angabe z.B., dass wegen der CORONA Pandemie keine Aufträge vorliegen würden, reicht meistens nicht aus. Hier könnte z.B auch Kurzarbeitergeld beantragt werden. Manchmal kann der Eindruck entstehen, dass CORONA für eine Kündigung vorgeschoben sein könnte.


In Fällen des ordentlichen Kündigungsausspruchs sollte unbedingt eine rechtliche Beratung erfolgen 

Fristablauf droht


In allen Fällen einer Kündigung müssen wichtige Fristen eingehalten werden.


Gegen die Kündigung ist regelmäßig eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierfür gibt es kurze Fristen, die maximal 3  Wochen ab Zugang der Kündigung sind. Es kommt nicht darauf an, wann man die Kündigung gelesen hat. Liegt die Kündigung wegen einer Abwesenheit bereits mehrere Tage im Briefkasten, dann kommt es nicht darauf an, wann der Brief nach der Rückkehr gelesen wurde, sondern wann er zuging. Wann ein Zugang erfolgt ist, kann juristisch streitig sein.


Auch hier raten wir unbedingt zu einer rechtlichen Beratung.


Auch für die Forderung rückständigen Lohns kann es Fristen geben. Oftmals steht in Arbeitsverträgen, dass Lohnansprüche bereits nach kurzer Zeit verfallen, wenn Sie nicht eingefordert werden.


Auch hier raten wir zu einer unbedingten anwaltlichen Beratung.

Kostenloser Erstkontakt

Sie können mit uns völlig unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen mit Ihnen, was zu tun ist.