Insolvenz der FTI Touristik GmbH




Für die FTI Touristik GmbH aus München wurde am 3. Juni ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Bierbach aus München bestellt. Wie geht es jetzt für Urlauber weiter? Kann die Reise angetreten werden? Was passiert mit Urlaubern, die bereits am Urlaubsort sind? Welche Rechte haben Urlauber, wenn sie keine Pauschalreise gebucht haben?



Was bedeutet das Insolvenzverfahren für Reisende?

Hier sind  Unterscheide zu machen.  Wurde die Reise bereits angetreten ode steht der Reiseantritt noch bevor. Haben Sie eine Pauschalreise oder eine individuelle Reise gebucht?

Die für den normalen Urlauber etwas verwirrenden Situationen haben wir für Sie aufgelistet. Damit erhalten Sie eine bessere Sicht, wie es mit Ihrem Urlaub weitergeht. Hierzu finden Sie alles auf unserer Sonderseite "FTI Insolvenz, was bedeutet das für Reisende"



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